Das Erschließungsgebiet für die geplante Breitbandversorgung
Im Rahmen der letzten Stadtratsitzung am 26.09.2013 stellte Manfred Gebhardt vom beauftragten Planungsbüro IKT aus Regensburg die Rahmenbedingungen für das Breitbandförderprogramm sowie dessen Umsetzung in Eschenbach vor.
Die Förderziele des Förderprogramms, so Gebhardt, stellten sich wie folgt dar:
- Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen mit mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream
- Förderfähig sind Gewerbe- und Kummulationsgebiete
- Die Mitversorgung von Haushalten, Telearbeitsplätzen, kommunalen Einrichtungen, Schulen und Behörden ist gewünscht
- Versorgung für alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit mindestens 30 Mbit/s soll sichergestellt werden.
Der Fördersatz, so der Elektrotechniker, betrage 80 Prozent für den Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab, der Förderhöchstbetrag je Gemeinde maximal 500.000 Euro. Als Laufzeitende für das Programm ist der 31.12.2017 festgelegt.
Die Zeitachse stellt sich wie folgt dar:
~ bis Oktober 2014 - Durchführung der weiteren, vorgeschriebenen Verfahrensschritte im Rahmen des Förderprogramms
anschl.: Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen
~ vorauss. Frühjahr 2015 Durchführung der Erschließungsmaßnahmen
Die im Bild grün markierten Flächen stellen Ausschlussgebiete dar, die aufgrund der möglichen Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsinternet durch Kabel Deutschland im Förderprogramm als Ausschlussgebiete nicht berücksichtigt werden können.
Der Stadtrat stimmte dem vorgeschlagenen Erschließungsgebiet für die Stadt Eschenbach einstimmig zu.
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